Zielgruppen:
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit, Medizinprodukte-Verantwortliche, CIRS- und QM-Beauftragte
Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive des bpa auf Bundesebene erhalten alle bpa-Mitglieder auf Teilnahmegebühren für Halbtages- und Tagesseminare, die bis zum 31.12.2021 stattfinden, einen Nachlass in Höhe von 40% bei Teilnahme.
Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit | Dortmund | 17. Januar 2020 - 17. Januar 2020
RN
Redaktion Notarztkurs.com
Kursdaten
Kursbezeichnung
Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit
Startdatum
17. Januar 2020
Start-Zeit
10:00
End-Datum
17. Januar 2020
End-Zeit
17:00
Gebühren
125 €
Leistungen:
Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) legt fest, dass jeder, der Medizinprodukte beruflich oder gewerblich betreibt oder anwendet, dabei aufgetretene Vorkommnisse der zuständigen Bundesbehörde zu melden hat.
Die Meldepflicht gilt auch für mitgeteilte Vorkommnisse, wenn in Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder Verpflichtungen Medizinprodukte zur Eigenanwendung durch Patienten oder andere Laien an den Endanwender abgegeben werden.
Die Meldung hat unverzüglich zu erfolgen. Anwender und Betreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass die Medizinprodukte, die im Verdacht stehen, an einem Vorkommnis beteiligt zu sein, nicht verworfen werden, bis die Risikobewertung durch die Bundesbehörde abgeschlossen ist.
Um die gesetzliche Pflicht zur Meldung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Medizinprodukten sowie Rückrufmaßnahmen der Hersteller zu koordinieren und sicherzustellen, ist ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit erforderlich.
Inhalte
• Einführung in das Medizinprodukterecht
• Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
• Meldewesen und Beobachtungssystem gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
• Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
• Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
• Fallbeispiele
Der Eintrag wurde von der Redaktion Notarztkurs.com erfasst. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte über die Webseite des Veranstalters direkt an den Veranstalter:
https://www.apm-deutschland.de/
Die Meldepflicht gilt auch für mitgeteilte Vorkommnisse, wenn in Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder Verpflichtungen Medizinprodukte zur Eigenanwendung durch Patienten oder andere Laien an den Endanwender abgegeben werden.
Die Meldung hat unverzüglich zu erfolgen. Anwender und Betreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass die Medizinprodukte, die im Verdacht stehen, an einem Vorkommnis beteiligt zu sein, nicht verworfen werden, bis die Risikobewertung durch die Bundesbehörde abgeschlossen ist.
Um die gesetzliche Pflicht zur Meldung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Medizinprodukten sowie Rückrufmaßnahmen der Hersteller zu koordinieren und sicherzustellen, ist ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit erforderlich.
Inhalte
• Einführung in das Medizinprodukterecht
• Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
• Meldewesen und Beobachtungssystem gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
• Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
• Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
• Fallbeispiele
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Ort
Strasse | Nr. (Suchfeld)
65, Alte Straße 65, Körne, Innenstadt Ost, Dortmund, Nordrhein-Westfalen, 44143, Deutschland
Stadt
Dortmund
65, Alte Straße 65, Körne, Innenstadt Ost, Dortmund, Nordrhein-Westfalen, 44143, Deutschland
Dortmund, 44143
Dortmund, 44143
PLZ
44143
Land
Deutschland
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