Vor allem Fachärzte, die an Sozialmedizin und Rehabilitätswesen interessiert sind, sei es, dass sie im Medizinischen Dienst der Krankenversicherer, der Arbeits- oder Versorgungsverwaltung oder im öffentlichen Gesundheitsdienst oder auch als Gutachter tätig sind oder werden möchten durchlaufen die Weiterbildung „Rehabilitationswesen“. Zur einjährigen Weiterbildung an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte können Interessierte die beiden Weiterbildungskurse für die Zusatzbezeichnung „Rehabilitationswesen“ belegen. Die Aufgabenfelder der Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Rehabilitationswesen“ liegen in erster Linie in der Einleitung und Koordination von Rehabilitationsmaßnahmen und (Wieder-) Eingliederungsmaßnahmen für Patienten mit schweren Traumen oder Erkrankungen. Bei dieser Arbeit liegen darüber hinaus Schwerpunkte auf der interdisziplinären Zusammenarbeit in Planung und Rehabilitation, der Antragsverfahren und auf der beratenden Funktion gegenüber dem Patienten. Der Grundkurs, der weitestgehend mit der Weiterbildung Sozialmedizin identisch ist und dementsprechend wahlweise belegt werden kann, führt dabei in die Grundlagen der Sozialmedizin ein. Dieser Grundkurs zieht sich über 160 Unterrichtseinheiten, die üblicherweise in vier Blöcke zu 40 Stunden unterteilt werden.

Diese Grundweiterbildung dient nicht ausschließlich der theoretischen Wissensvermittlung, sondern soll laut Curriculum der Bundesärztekammer auch durch Klinik- und Betriebsbegehungen ergänzt werden. Im Grundkurs beschäftigen sich die Teilnehmer in erster Linie mit den Grundlagen, sowie den rechtlichen Gegebenheiten in der Sozialmedizin und dem Rehabilitationswesen.

Auch der Aufbaukurs „Rehabilitationswesen“ geht über 160 Unterrichtseinheiten, der bei den meisten Anbietern in kleinere Module unterteilt wird. Darin werden die Grundzüge der schulischen und beruflichen Rehabilitation genauso behandelt, wie weiterführende Einblicke in die Welt der Rehabilitation von Menschen mit schweren Erkrankungen, Behinderungen und nach Traumen.

Die Kosten für den Grundkurs oder den Aufbaukurs bewegen sich, abhängig von den Anbietern, in einem Rahmen von ca. € 350.--500.- .

Die Weiterbildung „Sozialmedizin“ bietet sich für Fachärzte aller Fachrichtungen an. Sie ist in erster Linie interessant für Ärzte die, in den Verwaltungen der verschiedenen Sozialleistungsträger und des öffentlichen Gesundheitsdienstes, sowie im Medizinischen Dienst der Kassen und Reha-Einrichtungen tätig sind oder es werden möchten. Der Besuch der Weiterbildung bietet auch die Grundlage für eine Gutachtertätigkeit auf dem Gebiet der Sozialmedizin, selbst wenn die Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ nicht angestrebt wird. Für die theoretische Weiterbildung „Sozialmedizin“ sind ein Grund-, sowie ein Aufbaukurs mit jeweils 160 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Diese beiden Kurse werden meist in 40 stündige Module unterteilt, die alle rechtlichen und fachlichen Grundlagen vermitteln, die für die Sozialmedizin relevant sind. Die meisten Ausrichter bieten diese Module in einwöchigen Präsenzphasen an.

Das Curriculum der Bundesärztekammer lässt jedoch auch die Organisation in Wochenendlehrgängen zu. Durch die Tatsache, dass beide Tätigkeitsbereiche sehr ähnlich sind, können wahlweise die Grundkurse der „Sozialmedizin“ oder des „Rehabilitationswesens“ besucht werden. Die Aufbaukurse müssen dann jedoch der angestrebten Zusatzbezeichnung entsprechen.

Die beiden Kursblöcke ergänzen die 12 monatige Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten, und bilden einen Teil der Voraussetzungen, um zur Überprüfung vor der Ärztekammer zugelassen zu werden, deren Bestehen Voraussetzung dafür ist, die Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ zu führen.

Pro 40 stündigem Modul werden etwa 40 CME Punkte anerkannt. Bitte informieren Sie sich aber sicherheitshalber noch einmal bei Ihrer zuständigen Kammer, da die einzelnen Landeskammern die Punktevergabe unterschiedlich handhaben können. Als Kostenpunkt für die Weiterbildung müssen Sie, mit etwa 350-500 Euro pro Kursreihe rechnen.

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