- Anzeige -
×

Fehler

[Joomlashack License Key Manager] Joomlashack Framework not found

Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ... was braucht man außer dem Notarztkurs?

 

Jedes Bundesland hat seine eigene Ärztekammer, die eine eigene Weiterbildungsordnung herausgibt. Deshalb sind die Bestimmungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin von Landesärztekammer zu Landesärztekammer unterschiedlich. Letztendlich gleichen sich die Weiterbildungsanforderungen in weiten Teilen, aber es gibt doch einige feine Unterschiede, wie etwa der geforderte Zeitpunkt des Notarztkurses oder die Anzahl der abzuleistenden Einsätze.

Gemein ist allen Weiterbildungsordnungen, dass sie als Voraussetzung eine 24-monatige Weiterbildung in einem Gebiet der direkten Patientenversorgung festlegen. Die verschiedenen, darauf aufbauenden Varianten der Weiterbildungsordnungen sind je nach Bundesland:

  • Es gilt in Hessen, Bayern, Brandenburg, Sachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz: 6 Monate Weiterbildung in der Intensivmedizin, in der Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme, natürlich den Notarztkurs und anschließend fünfzig Einsätze unter Anleitung eines Notarztes.
  • Es gilt in Thüringen: Sechs Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, in der Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme, natürlich den Notarztkurs nach achtzehn Monaten Weiterbildungszeit und anschließend fünfzigEinsätze unter Anleitung eines Notarztes.
  • Es gilt in Baden-Württemberg: Sechs Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, in der Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme, natürlich den Notarztkurs aber nach zwölf Monaten Weiterbildungszeit und anschließend fünfzig Einsätze unter Anleitung eines Notarztes.
  • Es gilt in Berlin: 24 Monate Weiterbildungszeit in der unmittelbaren Patientenversorgung, erst DANACH kann man die eigentlichen Inhalte erwerben: Sechs Monate Weiterbildung in Intensivmedizin und sechs Monate in Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme. Ein 80-Stunden Notarztkurs, den man frühestens nach 18 Monaten Weiterbildungszeit absolvieren kann und anschließend fünfzig Notarzt-Einsätze. Um die Einsätze sammeln zu können, muss man bereits den 80-Stunden Notarztkurs absolviert haben! Vielen Dank an Frau Kanz von NAW Berlin für den Hinweis auf die geänderten Bestimmungen!
  • Es gilt in Niedersachsen: Sechs Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, in der Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme, natürlich den Notarztkurs und anschließend fünfzig Einsätze unter Anleitung eines Notarztes oder zwanzig Einsätze mit einem Weiterbildungsbefugten.
  • Es gilt in Bremen: Sechs Monate Weiterbildung in der Intensivmedizin, in der Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme, natürlich den Notarztkurs und anschließend fünfzig Einsätze unter Anleitung eines Notarztes.

Alle Länder verlangen also den Notarztkurs. Außerdem werden in den allermeisten Ländern nach der Anwesenheit bei einem Notarztkurs fünfzig Fahrten als "Praktikant" auf einem Notarztwagen gefordert. Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, einen Simulationskurs (NASIM25) zu belegen, um zumindest einen Teil der notwendigen Notarzteinsätze in überschaubarer zeit mittels Simulationen zu erlangen. Ob die für Sie zuständige Landesärztekammer diese Simulationen anerkennt, erfragen Sie am besten selbst. Die NASIM25 Kurse werden u.a. von NAW Berlin veranstaltet.

Die Regelung, dass man zehn lebensrettende Einsätze braucht, findet sich in keiner Weiterbildungsordnung mehr. In einzelnen Ländern gibt es auch noch Übergangsbestimmungen bezüglich der Fachkunde Rettunsgdienst, die es vor der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin gab und die sehr viel einfacher zu erlangen war. Ärzte, die diese Fachkunde bereits besitzen, können diese zur Anerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bei der zuständigen Ärztekammer einreichen und sich damit Notarztkurs und das aufwendige Praktikum sparen. Näheres dazu auf den Internetseiten der einzelnen Landesärztekammern.