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KARLSRUHER NOTARZTKURS I Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" und "Klinische Akut- und Notfallmedizin"I 80 Stunden Kurs I Bildungsurlaub möglich | Karlsruhe | 25. März 2023 - 01. April 2023

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Kursdaten

Kursbezeichnung
KARLSRUHER NOTARZTKURS I Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" und "Klinische Akut- und Notfallmedizin"I 80 Stunden Kurs I Bildungsurlaub möglich
Startdatum
25. März 2023
Start-Zeit
08:15
End-Datum
01. April 2023
End-Zeit
18:00
Gebühren
1290 €
Leistungen:
· Digitale Kursunterlagen
· Hotel direkt neben der Bildungsstätte
· Bildungsurlaub
· Kostenfreies W-LAN
· Training und Praxis invasive und technische Maßnahmen
· Zertifikat Reanimationsstandard
Optionales Programm:
· Besichtigung ILS-Integrierte Leitstelle
· Herzkatheter-Labor / ViDia Kliniken
· Stadtführung / Get together
CME-Punkte
80

Ort

Strasse | Nr. (Suchfeld)
Bezirksärztekammer Nordbaden, 4, Zimmerstraße, Südstadt Östlicher Teil, Südstadt, Karlsruhe, Baden-Württemberg, 76137, Deutschland
Stadt
Karlsruhe
Bezirksärztekammer Nordbaden, 4, Zimmerstraße, Südstadt Östlicher Teil, Südstadt, Karlsruhe, Baden-Württemberg, 76137, Deutschland
Karlsruhe, 76137
PLZ
76137
Land
Deutschland
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der BEZIRKSÄRZTEKAMMER Nordbaden bietet in Kooperation mit der Medizinakademie des DEUTSCHEN ROTEN KREUZES diesen Kompaktkurs Notfallmedizin zum 4. Mal in Karlsruhe an.

In unserem Kurskonzept legen wir großen Wert auf die intensives Praxistraining und interessanten Vorträgen aus dem aus dem rettungsdienstlichen Alltag von praktizierenden Notärzten und spezialisierten Fachärzten. Wir bieten Ihnen mit die bestmögliche Prüfungsvorbereitung.

Die Inhalte des Kurses richten sich nach dem Kursbuch „Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung“ der Bundesärztekammer.

Die Teilnahme am Weiterbildungskurs steht allen approbierten Ärzten und Ärztinnen sowie Ärzten und Ärztinnen mit einer Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs nach § 10 der Bundesärzteordnung (BÄO) offen.

Die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzweiterbildungen „Notfallmedizin“ und „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Ärztekammer im Sachgebiet Weiterbildung.

Die Akademie für Ärztliche Fortbildung ist eine nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannte Bildungseinrichtung. Damit können Sie als Arbeitnehmer/in in Baden-Württemberg bis zu fünf Arbeitstage Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber gestellt werden muss. Wenn Sie in einem anderen Bundesland Ihre Tätigkeit ausüben, gelten die Regelungen des jeweiligen länderspezifischen Bildungszeitgesetzes.

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